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Erbrecht

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und Heimeintritt.

Können Sie dem mit Schenkungen oder Erbvorbezügen entgehen? Was ist allenfalls vorzukehren?

 Und wie sicher wird Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben sein? Seit 2021 haben Erben Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurde und der Nachlass mehr als CHF 40’000.– beträgt, zurückzuerstatten.

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